AGB der VZ Autoteile

I. Geltungsbereich:

  1. Die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen uns und dem Kunden für Auskünfte, Angebote, Beratung sowie Lieferung und Leistung unseres Unternehmens. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltende Fassung.
  2. Kunden sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

    Verbraucher sind Verbraucher iSd Konsumentenschutzgesetz (KschG) und somit natürliche und juristische Personen, die keine Unternehmer sind.

    Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen, für die der Vertrag zum Betrieb ihres Unternehmens gehört. Ein Unternehmen ist jede auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein. Juristische Personen des öffentlichen Rechts gelten immer als Unternehmer.

  3. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
  4. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn ihrer Geltung wird durch uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
  5. Auskünfte und Beratung hinsichtlich der von uns vertriebenen Produkte erfolgen auf Basis der mitgeteilten Herstellerangabe und unserer bisherigen Erfahrung. Die hier angegebenen Werte, insbesondere auch Leistungsangaben, sind Durchschnittswerte. Eine Verpflichtung zur genauen Einhaltung der Werte und Anwendungsmöglichkeiten können wir nicht übernehmen.

    Angaben jedweder Art, sei es mündlich, in Form von Abbildungen, Zeichen, etc., sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Ware. Soweit nicht in der Auftragsbestätigung feste Grenzen für zulässige Abweichungen ausdrücklich ausgeschlossen sind, sind branchenübliche Abweichungen zulässig. Für eine etwaige Haftung gilt Punkt XIII. dieser AGB.


II. Vertragsschluss:

  1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
  2. Zusagen oder Zusicherungen unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden gegenüber unternehmerischen Kunden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
  3. Mit der Bestellung erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Ein Kaufvertrag kommt erst dann zustande, wenn die Bestellungen durch uns entweder schriftlich oder durch eine E-Mail bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang bzw. termingemäß ausgeführt werden. In diesem Fall gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung.
  4. Für den Umfang der Lieferung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend. Nebenabreden und Änderungen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.

III. Preise:

  1. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Die vereinbarten Preise sind Nettopreise.
  2. Vorbehaltlich einer anderweitigen, schriftlichen Vereinbarung gelten unsere Preise ab Geschäftssitz in 4053 Nettingsdorf.
  3. Frachtkosten, insbesondere über die handelsübliche Verpackung hinausgehende Verpackungskosten, Nebengebühren, öffentliche Abgaben und Zölle, trägt der Kunde.
  4. Liegen zwischen Vertragsschluss und Auftragsausführung mehr als sechs Wochen, sind wir gegenüber Unternehmern zur Preiserhöhung berechtigt, wenn sich aufgrund Lohn-, Preis- oder sonstiger Kostensteigerungen der Verkaufspreis des Herstellers erhöht.

IV. Zahlung:

  1. Lieferungen an Neukunden erfolgen nur per Vorkasse oder per Nachnahme. Der Kaufpreis ist in Euro zu leisten. Bei Bestandskunden ist der Kaufpreis innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. Ein Abzug von Skonto ist nur dann zulässig, wenn dieser ausdrücklich mit uns vereinbart worden ist. Die Vereinbarung anderer Zahlungsbedingungen bleibt ausdrücklich vorbehalten.
  2. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden sind wir berechtigt gegenüber Kunden auf alle Beträge vom Fälligkeitstag an Zinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren.
  3. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, gegenüber Verbrauchern als Kunden jedoch nur wenn dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
  4. Soweit Kosten und Zinsen anfallen, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
  5. Zahlungsanweisungen, Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind. Verbrauchern als Kunden steht eine Aufrechnungsbefugnis auch zu, soweit Gegenansprüche im rechtlichen Zusammenhang mit der Zahlungsverbindlichkeit des Kunden stehen, sowie bei Zahlungsunfähigkeit unseres Unternehmens.
  7. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge und anderes) und werden der Rechnung zugerechnet.
  8. Für zur Einbringlichmachung notwendige und zweckentsprechende Mahnungen verpflichtet sich der Kunde bei verschuldetem Zahlungsverzug zur Bezahlung von Mahnspesen pro Mahnung in Höhe von EUR 12,00 soweit dies im angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung steht.

V. Aufbereitung von Teilen

Handelt es sich bei der bestellten Ware um aufbereitete Teile, verpflichtet sich der Kunde, den Altteil auf eigene Kosten an uns zu übersenden.

Bis zum Einlangen des Altteiles in unserem Unternehmen ist der Kunde verpflichtet, eine Kaution zusätzlich zum Kaufpreis zu bezahlen. Die Höhe der Kaution ist in der jeweiligen Produktbeschreibung ausgewiesen.

Nach Einlangen des Altteiles wird die Kaution erstattet, sofern der übersendete Altteil verwendbar ist. Ist der Altteil gänzlich unbrauchbar, erfolgt keine Rückerstattung der Kaution, bei nur teilweise vorliegender Brauchbarkeit erfolgt die Rückerstattung anteilig. 

VI. Lieferungen und Lieferverzug:

  1. Liefertermine oder Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Sie beginnen im Regelfall mit der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor eindeutiger Klärung aller Einzelheiten des Auftrages unter Beibringung etwa erforderlicher Bescheinigungen. Kann die bestellte Ware ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig abgesendet werden, ist für die Fristeinhaltung die Meldung der Versandbereitschaft ausreichend. Kommt es im Nachhinein zu erforderlichen Vertragsänderungen erfolgt eine Neubestimmung des Liefertermins / der Lieferfrist. Maßgeblich für den Fristbeginn ist in diesem Fall die endgültige Klärung des neuen Vertragsinhaltes.
  2. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung unserer Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen (z.B. schlechte Witterung) sowie im Fall, dass der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, um jenen Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert.

    Die vorgezeichneten Umstände sind auch dann nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Wir werden dem Kunden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen baldmöglichst mitteilen

  3. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
  4. Unternehmerischen Kunden gegenüber sind die Liefertermine nur verbindlich, wenn deren Einhaltung schriftlich zugesagt wurde.
  5. Bei Verzug mit der Vertragserfüllung durch uns steht dem Kunden ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist (mindestens zwei Wochen) zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (von unternehmerischen Kunden mittels eingeschriebenem Brief) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen. Einen Ersatz des Verzugsschadens kann der Kunde nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Gleiches gilt für den Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung.
  6. Ein Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn der Kunde für den Umstand, der ihn zum Rücktritt berechtigen würde, allein oder überwiegend verantwortlich ist oder wenn der von uns nicht zu vertretende Umstand zu einer Zeit eintritt, zu welcher sich der Vertragspartner im Annahmeverzug befindet. Gleiches gilt in dem Fall, in dem ein Hindernis nur von vorübergehender Natur und die Verschiebung des Leistungstermins den Kunden zumutbar ist.
  7. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, wenn dies dem Kunden zumutbar ist.

VII. Annahmeverzug:

  1. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz für entstandene Aufwendungen zu verlangen. Mit Eintritt des Annahmeverzuges geht ferner die Gefahr der zufälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  2. Im Falle eines Annahmeverzugs bleibt uns das Recht vorbehalten, das Entgelt für erbrachte Leistungen fällig zu stellen und nach angemessener Nachfrist (mindestens zwei Wochen) vom Vertrag zurückzutreten.
  3. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 5 % des Auftragswertes zuzüglich Umsatzsteuer oder den Ersatz des tatsächlichen Schadens begehren. Im Falle eines Verbrauchergeschäftes wird der pauschalierte Schadenersatz geltend gemacht. Die Höhe des pauschalierten Schadenersatzes unterliegt dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadenersatzes durch einen unternehmerischen Kunden ist vom Verschulden unabhängig.
  4. Die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, wenn es im Einzelfall ausgehandelt wird.

VIII. Rücktrittsrecht des Verbrauchers bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz
(gilt nur für Verbraucher):

  1. Verbraucher können nach ihrer Vertragserklärung, ohne Angabe von Gründen innerhalb von sieben Werktagen gerechnet ab Erhalt der Ware, in Textform z.B. per Brief, Fax oder E-Mail, oder durch Rücksendung der Ware zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Der Rücktritt oder die Rücksendung der Ware ist zu richten an: VZ Autoteile, Steiermärkerstraße 18, 4560 Kirchdorf an der Krems.
  2. Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits empfangenen Leistungen Zug um Zug zurück zu stellen und ein gezogener Nutzen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
  3. Die Rücksendung erfolgt auf Gefahr und auf Kosten des Käufers.
  4. Zurückgenommen wird nur ordnungsgemäß verpackte und unbeschädigte Ware. Kann der Verbraucher die empfangene Ware ganz, teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er an uns insoweit Wertersatz leisten. Ausgenommen von einer Warenrücknahme sind alle Waren, die auf speziellen Kundenwunsch beschafft wurden.

IX. Lieferung, Versandkosten:

  1. Die Standardversandkosten innerhalb Österreichs werden nach dem Gewicht berechnet. Wird per Nachnahme versendet, kommen zu diesen Kosten noch einmal EUR 4,00  Nachnahmegebühr hinzu.
  2. Beim Versand ins Ausland fallen höhere Kosten an. In einem solchen Fall werden wir den jeweiligen Kunden nach der Bestellung entsprechend informieren.
  3. Bei Versand von sperrigen, mehrteiligen oder besonders schweren Bestellungen kann es notwendig sein, mehrere Pakete zu versenden. Auch in diesem Fall werden wir nach Bestellung über die anfallenden Versandkosten informieren.

X. Gefahrenübergang und Versand:

  1. Unsere Ware ist für den Transport versichert. Um Regressforderungen bei Beschädigung und Verlust der Ware gegenüber den jeweiligen Vertragspartnern/Speditionen durchzusetzen, haben unsere Kunden die Pflicht, bei Übergabe die Ware auf Vollständigkeit und Unversehrtheit der Verpackungseinheit (äußerlich erkennbare Beschädigung) hin zu prüfen.

    Wird Unvollständigkeit oder Beschädigung festgestellt, ist seitens unserer Kunden abzusichern, dass der Zusteller einen Vermerk über die erkennbare Beschädigung bzw. über die festgestellte Mengendifferenz abzeichnet. Eine spätere Geltendmachung von Transportschäden und Fehlmengen ist nicht mehr möglich.

  2. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung vom Tag der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde trägt ferner eventuelle Lagerkosten. Wir sind berechtigt, hierfür 1 % der Bruttoauftragssumme monatlich zu berechnen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmann einzulagern. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.

XI. Eigentumsvorbehalt:

  1. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Wir sind nach Rücknahme zur Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2. Der Kunde hat die Pflicht, die von uns gelieferten Waren während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes in ordnungsgemäßem Zustand zu halten. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat er uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt dies erfordert, wird der Kunde uns alle nötigen Unterlagen unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von drei Werktagen, nach der entsprechenden Aufforderungen aushändigen. Entstehende Kosten zur Wahrung der Rechte gehen zu Lasten des Kunden, sofern diese nicht im Wege der Kostenerstattung von Dritten eingezogen werden können.
  3. Vom Kunden eingeräumte Sicherheiten werden wir auf Verlangen der Kunden nach ihrer Wahl freigeben, soweit der Wert (bei Forderungen der Nennwert; bei beweglichen Sachen der Verkehrswert) der für sie bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 20 % übersteigt.
  4. Die zurück genommene Vorbehaltsware dürfen wir gegenüber unternehmerischen Kunden freihändig und bestmöglich verwerten.

XII. Gewährleistung:

  1. Gewährleistungsansprüche des Kunden erfüllen wir in allen Fällen nach unserer Wahl entweder durch Austausch, Reparatur innerhalb angemessener Frist oder Preisminderung. Wandlung (Vertragsaufhebung kann der Kunde nur begehren, wenn der Mangel wesentlich ist, nicht durch Austausch oder Reparatur behebbar ist und Preisminderung für den Kunden nicht zumutbar ist.

    Schadenersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels durch Verbesserung oder Austausch zielen, können erst geltend gemacht werden, wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.

    Auf die von uns gelieferten Waren oder sonstigen Leistungen leisten wir, soweit nachfolgend nicht anderweitig vereinbart: ein Jahr

  2. Wird vom Kunden das Vorliegen eines Mangels behauptet, können daraus resultierende Ansprüche, insbesondere wegen Gewährleitung oder Schadenersatz, nur geltend gemacht werden, wenn der Kunde beweist, dass der Mangel bereits im Zeitpunkt der Ablieferung der Ware vorhanden war; dies gilt auch innerhalb der ersten sechs Monate nach Ablieferung.
  3. Ist der Kunde ein Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist für neue Ersatzteile ein Jahr und für gebrauchte Ersatzteile sechs Monate. Er hat unsere Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt zu überprüfen. Werden Mängel festgestellt, sind diese unverzüglich (längstens innerhalb von drei Werktagen) unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels schriftlich geltend zu machen. Beanstandete Ware muss uns in der Original- oder einer gleichwertigen Verpackung zur Überprüfung zur Verfügung gestellt werden. Handelt es sich um einen verdeckten Mangel, gilt das Vorgesagte entsprechend. Die Rügefrist beginnt mit Entdeckung des Mangels. Sie endet spätestens in der in Satz 1 dieser Bestimmung festgelegten Gewährleistungsfrist. Wird eine Mängelrüge nicht fristgerecht erhoben, so gilt die Ware als genehmigt.
  4. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
  5. Rücksendungen können nur nach vorheriger Absprache erfolgen. Unfreie Rücksendungen werden nicht angenommen. In den Fällen, in denen der Mangel oder die Schäden nicht beseitigt werden können, weitere Verbesserungsversuche unzumutbar oder eine Mangelbeseitigung gänzlich fehlgeschlagen ist, kann der Kunde wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

    Wir geben gegenüber unseren Kunden keine Garantie im Rechtssinne ab. Herstellergarantien bleiben davon unberührt.

XIII. Haftung und Schadenersatz:

  1. Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen.

    Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

  2. Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung beschränkt mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch uns abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

    Gegenüber Verbrauchern gilt dies jedoch nur dann, wenn dies einzelvertraglich ausgehandelt wurde.

  3. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers gerichtlich geltend zu machen.
  4. Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.
  5. Für Verbrauchergeschäfte ist im Falle leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung für Sachschäden auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beschränkt. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vernünftiger Weise vorhersehbaren Schaden, im Bereich des Verzögerungsschadens ist dieser begrenzt auf maximal 5 % des mit uns vereinbarten Kaufpreises. Die Beweislast dafür trifft den Geschädigten.

XIV. Produkthaftung:

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

XV. Datenschutz, Adressänderung:

  1. Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass seine sämtlichen – auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns verwendet und insbesondere automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse und Email-Adresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
  3. Die Kundendaten werden zum Zweck der Buchhaltung und Vertragserfüllung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, außer zur Vertragsabwicklung unbedingt notwendig, wobei diese uns zur Einhaltung des Datenschutzgesetzes verantwortlich sind.

XVI. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

  1. Es gilt österreichisches Recht.
  2. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens (4053 Nettingsdorf).
  4. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis oder künftigen Verträgen zwischen uns und dem unternehmerischen Kunden ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Sitz örtlich zuständige Gericht.

XVII. Salvatorische Klausel:

  1. Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen
    Teile nicht berührt.
  2. Wir, ebenso wie der unternehmerische Kunde verpflichten uns jetzt schon, gemeinsam
    – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien – eine Ersatzregelung zu treffen,
    die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am Nächsten kommt.